Änderungen RTR Einmeldungen
Auf Grundlagen des neuen Telekommunikationsgesetzes - TKG 2018 hat die Regulierungsbehörde RTR die Einmeldung von Telekominfrastrukturdaten auf komplett neue Beine gestellt. Am 11. September 2019 fand dazu eine Schulung der RTR in Zusammenarbeit mit der Breitbandserviceagentur Tirol in Innsbruck statt.
Für unsere Kunden, welche uns mit der Einmeldung bereist beauftragt haben, wurden die Vorarbeiten abgeschlossen und nach der oben erwähnten Schulung werden nun die Gemeindedaten laufend eingemeldet.
Hier einige Punkte zur Orientierung im neuen System:
ZIB: Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung
- ersetzt die bisherige Einmeldung in den Breitbandatlas
- wie im Breitbandatlas sind Planungsverbände nicht einmeldeverpflitchtet
- die Daten sind als CSV-Dateien in das Portal einzuspielen
- die Daten müssen quartalmäßig aktualisiert werden
- Jede Gemeinde im Besitz eines öffentlichen Kommunikationsnetzes ist verpflichtet, die Daten im ZIB-Portal einzumelden - siehe dazu §§ 3 Z 9b, 13d TKG 2003 idF BGBl I 78/2018 (Telekommunikationsgesetz).
- Falls keine ergänzenden Infrastrukturänderungen im Quartalsverlauf erfolgt sind, muss dies im Portal aktiv bestätigt werden! Das heißt das jedes Quartal zwingend eine Einmeldung zu erfolgen hat!
ZIS: Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten
- einmeldeverpflichtet sind alle Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes
- Es gib KEINE Leermeldungen mehr!!
- Bekannte Tiefbauvorhaben im Gemeindegebiet sind einzumelden,
- wobei Bauvorhaben der eCAlls von der RTR automatisch übernommen werden
- ABER: es müssen auch NICHT geförderte Bauvorhaben, welche für einen Einbau von Kommunikationslinien mitgenützt werden können, also sämtliche Tiefbauarbeiten, eingemeldet werden
Bei Fragen stehen wir natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!
Kontaktieren sie uns für ein entsprechendes Angebot zur Einmeldung ihrer Daten.